Neue Corona Regeln nach den Herbstferien
Corona am Heinrich-Hertz-Berufskolleg
Neue Corona Regeln nach den Herbstferien
Für die Zeit nach den Herbstferien hat das Schulministerium folgende Regelungen zur Masken- und Testpflicht angekündigt:
– In der ersten Woche nach den Herbstferien gilt weiterhin im gesamten Schulgebäude eine Maskenpflicht. Im Freien muss die Maske nicht getragen werden.
– Das Schulministerium prüft in der letzten Oktoberwoche, ob die dann herrschende Infektionslage es zulässt, dass ab dem 2. November im Unterricht auf den festen Sitzplätzen die Maskenpflicht entfallen kann. Eine Information über diese Entscheidung erfolgt in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.
– Bis zu den Weihnachtsferien werden weiterhin dreimal wöchentlich Testungen mit Antigen-Schnelltests durchgeführt.
– Der Zutritt zum Schulgebäude ist weiterhin nur immunisierten (d. h. vollständig geimpften oder genesenen) oder negativ-getesteten Personen (max. 48 Stunden zurückliegender Schnelltest) gestattet. Dies muss beim Betreten des Gebäudes nachgewiesen werden können.
– Auch alle anderen bekannten Hygieneregeln gelten weiterhin.
Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Ferien.
Text: Frau Fischer
Foto: pixabay
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