Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab 2.11.2021

Corona am Heinrich-Hertz-Berufskolleg

Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab 2.11.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler,

die Landesregierung NRW hat heute beschlossen, die Maskenpflicht in den Schulen ab dem 2. November 2021 in den Unterrichtsräumen aufzuheben.
Dennoch gilt: Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist natürlich weiterhin zulässig. 
Die vollständige Schulmail finden Sie hier: SCHULMAIL

Text: Frau Fischer
Foto: pixabay

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